Einreichung

Die Übernahme einer Haftung durch die WKBG erfolgt auf Basis eines sowohl vom Kunden als auch der einreichenden Bank unterschriebenen ANTRAGES (Die Anträge finden Sie in der rechten Spalte zum Download).

Es ist möglich, parallel zu Projekten von anderen Förderinstitutionen (zB Wirtschaftsagentur Wien, AWS, ÖHT) Anträge über das finanzierende Kreditinstitut bei der WKBG einzureichen. Es können gemeinsame Finanzierungen dieser Förderinstitutionen und der WKBG erfolgen.

Bei größeren Finanzierungen (> EUR 100.000) und vor allem bei einer Kombination von Kapitalbeteiligung und ergänzender Kreditfinanzierung mit gewünschter Haftungsübernahme, können vorbereitende Gespräche mit uns noch vor Antragstellung geführt werden.

Wir weisen darauf hin, dass Haftungsübernahmen immer nur für neu zu gewährende Finanzierungen erfolgen, nicht für bestehende Kredite (keine Nachbesicherung).
Grundsätzlich soll der Beginn von Investitionsprojekten nicht vor Antragseinreichung erfolgen. Sollte der Antrag erst nach Beginn gestellt werden, können bereits getätigte Auszahlungen nicht verbürgt werden.

Einfache Anträge
Rasche Bearbeitung
Schnelle Entscheidung

WKBG
Wiener Kreditbürgschaftsgesellschaft

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Austria

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Fax: +43/1/712 52 59-28
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