FAQ

Sie finden hier eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten zu unseren Leistungen. Haben Sie eine Frage, zu der Sie hier keine Antwort finden? Wir beantworten Ihre Fragen gerne auch persönlich!

Unsere Kundenbetreuer

1. Wann ist eine WKBG:Bürgschaft grundsätzlich sinnvoll?
Wir setzen WKBG:Bürgschaften dort ein, wo eine wirtschaftlich tragfähige Finanzierung grundsätzlich möglich ist, jedoch zusätzliche Sicherheiten erforderlich sind. Darüber hinaus sind wir insbesondere dann eine geeignete Ansprechpartnerin, wenn rasch Klarheit benötigt wird. Durch unsere bankennahe Prüfung und schlanke Prozesse können wir Finanzierungsentscheidungen häufig schneller treffen als klassische Förderinstitutionen.

Unsere Bürgschaften richten sich an gewerbliche Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstandort in Wien. Voraussetzung ist ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell sowie sachliche Kreditfähigkeit und persönliche Kreditwürdigkeit.

Ja. Wir setzen unsere Bürgschaften ausschließlich im Zusammenhang mit einer Bankfinanzierung ein. Die Bank ist dabei primäre Finanzierungspartnerin und verantwortliche Kreditgeberin. UnternehmerInnen können sich zwar direkt an uns wenden, für Antragstellung und Umsetzung ist die Bank jedoch jedenfalls eingebunden.

Wir können unter anderem folgende Finanzierungen absichern:

  • Investitionsfinanzierungen
  • Finanzierungen für Wachstum und Transformation
  • Betriebsübernahmen und Unternehmensnachfolgen
  • Neue, sowie bestehende Betriebsmittelfinanzierungen, sofern sie im Zusammenhang mit unternehmerischer Weiterentwicklung stehen
  • Leasingfinanzierungen
  • Kautionen und Garantiekredite

Sanierungen oder reine Krisenfinanzierungen sind nicht Gegenstand unseres Bürgschaftsangebots.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir auch bestehende Betriebsmittelkredite mit einer WKBG Bürgschaft absichern. Dabei müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Keine Umschuldung bestehender Betriebsmittelkredite im Zuge eines Bankwechsels
  • Die bisherige Kontogestion ist unauffällig, insbesondere keine Mahnungen in den letzten zwölf Monaten
  • Es bestehen keine fälligen Rückstände bei Sozialversicherung oder Finanzamt sowie keine Exekutionen oder Mahnverfahren in den letzten zwölf Monaten
  • Die Besicherung der Betriebsmittelfinanzierung steht im Zusammenhang mit unternehmerischer Weiterentwicklung, etwa durch geplante oder bereits getätigte Neuinvestitionen
Die Bürgschaftsquote beträgt bei uns in der Regel 50 Prozent der zugrunde liegenden Finanzierung und kann in begründeten Einzelfällen bis zu 70 Prozent betragen (insbesondere bonitäts- und projektabhängig). Die Bürgschaftshöhe liegt zwischen EUR 2.500 und EUR 500.000 pro Unternehmen, abhängig von Unternehmensgröße und Umsatz.
In unserem Antrag werden die wesentlichen Informationen für die Projekt- und Finanzierungsprüfung bereits strukturiert abgefragt. In der Regel entsprechen die von uns benötigten Unterlagen jenen, die auch der Bank für ihre Kreditentscheidung vorliegen. Sollten darüber hinaus weitere Unterlagen erforderlich sein, informieren wir Bank und Unternehmen zeitnah nach Einlangen des Antrags.
Nach Vorabstimmung und Antragstellung prüfen wir das Projekt sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Finanzierbarkeit. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, treffen wir unsere Finanzierungsentscheidung zeitnah und transparent. Unsere Prozesse sind bewusst bankennah gestaltet und ermöglichen in der Regel eine rasche Entscheidungsfindung.
Die Laufzeit einer WKBG:Bürgschaft beträgt bei uns in der Regel bis zu zehn Jahre. Die zugrunde liegende Bankfinanzierung kann jedoch eine längere Laufzeit aufweisen. Die konkrete Ausgestaltung der Bürgschaftslaufzeit orientiert sich am jeweiligen Finanzierungsvorhaben. Bürgschaften für Betriebmittelfinanzierungen haben eine maximale Laufzeit von 5 Jahren. Gastro = max. 7 Jahre!

Wir übernehmen Bürgschaften gemäß § 1356 ABGB. Unsere Bürgschaft kann nur dann und insoweit in Anspruch genommen werden, als der verbürgte Kredit nach Verwertung der bankseitig bestehenden Sicherheiten nicht einbringlich gemacht werden kann. Wir haften somit als Ausfallbürgin und ergänzen die Sicherheitenstruktur der Bankfinanzierung.

Der Haftungsumfang umfasst den verbürgten Kapitalbetrag sowie die vertraglich vereinbarten Zinsen und Nebenforderungen im Rahmen der jeweiligen Bürgschaftsvereinbarung.

Ja.
Unsere Bürgschaften unterliegen nicht dem europäischen Beihilferecht und sind daher mit allen nationalen und europaweiten Förderprogrammen, insbesondere mit Förderprogrammen der Wirtschaftsagentur Wien und der aws, kombinierbar. WKBG:Bürgschaften stärken somit den Finanzierungsmix und ergänzen Förderungen, ohne diese zu ersetzen oder einzuschränken.

1. Für wen ist die WKBG WIEN:Beteiligung geeignet?
Unsere Beteiligung richtet sich an wirtschaftlich tragfähige gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstandort in Wien. Sie ist insbesondere für Unternehmen geeignet, die sich in Wachstums- oder Skalierungsphasen befinden oder eine Unternehmensübernahme bzw. Nachfolge umsetzen möchten.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Skalierungs- und Wachstumsphasen
  • Transformations- und Weiterentwicklungsprojekte
  • Unternehmensübernahmen und Nachfolgelösungen
  • Investitionsvorhaben mit erhöhtem Kapitalbedarf

Die Beteiligung wird eingesetzt, wenn zusätzlicher finanzieller Spielraum erforderlich ist und klassische Fremdfinanzierungen allein nicht ausreichen oder strukturell ergänzt werden sollen.

Nein. Unsere Beteiligungen erfolgen in der Regel in Form einer klassischen stillen Beteiligung. Wir erwerben keine Gesellschaftsanteile und erhalten keine Stimmrechte. In der Praxis werden unsere Beteiligungen bei der Bonitätsprüfung durch Banken häufig bonitätsstärkend beurteilt, sie gelten jedoch nicht als bilanzielles Eigenkapital.

Ja. Wir übernehmen keine Gesellschafteranteile, erhalten keine Stimmrechte und nehmen keinen Einfluss auf die operative Unternehmensführung. Eigentums- und Entscheidungsstrukturen bleiben unverändert.

Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu zehn Jahre. Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich am jeweiligen Vorhaben und der wirtschaftlichen Planung des Unternehmens. Eine unternehmerisch angemessene Rückführung ist integraler Bestandteil der Struktur.

Die Vergütung besteht aus einer Mindestrendite sowie einer erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung. Zusätzlich ist eine klare Obergrenze (Cap) definiert, wodurch Transparenz und Planbarkeit gewährleistet sind. Die Vergütung ist steuerlich abzugsfähig.

Ja. Unsere Beteiligung kann sowohl ergänzend zu bestehenden oder neuen Bankfinanzierungen als auch in Kombination mit Förderprogrammen eingesetzt werden. Sie ist flexibel strukturierbar und kann auch eigenständig zur Finanzierung eines Vorhabens dienen. Durch die Ergänzung bestehender Finanzierungen erweitert sie häufig den finanziellen Spielraum und stärkt die Gesamtstruktur des Finanzierungskonzepts.

Nach einer raschen Vorabstimmung klären wir, ob eine Beteiligung grundsätzlich in Frage kommt. Für diese erste Einschätzung benötigen wir die wesentlichen Informationen aus dem Unternehmensprofil. Auf dieser Basis geben wir zeitnah eine Rückmeldung zur grundsätzlichen Umsetzbarkeit.

Die Beteiligungsentscheidung selbst basiert auf einer fundierten inhaltlichen Prüfung des Unternehmens und des Vorhabens. Als Beteiligungspartnerin analysieren wir Geschäftsmodell, Planung und Kapitalstruktur strukturiert und treffen unsere Entscheidung transparent.

Wir verstehen uns nicht nur als Kapitalgeberin, sondern auch als Sparringspartnerin. In der Regel finden ein bis zwei strukturierte Jahresgespräche statt, in denen wir uns zu Planung, Ist-Zahlen und strategischer Entwicklung austauschen. Ziel ist es, frühzeitig auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Die WKBG WIEN:Beteiligung bietet:

  • Ein flexibles Beteiligungsinstrument mit klar definiertem Ausstieg und planbarer Laufzeit
  • Beteiligungskapital ohne Abgabe von Gesellschaftsanteilen oder Stimmrechten
  • Keine Verwässerung bestehender Eigentums- und Entscheidungsstrukturen
  • Langfristigen Finanzierungshorizont mit unternehmerisch angemessener Rückführung
  • Möglichkeit einer tilgungsfreien Abschichtungsphase
  • Häufig bonitätsstärkende Wirkung in der Praxis
  • Steuerlich abzugsfähige Beteiligungsentgelte
  • Flexible Einsetzbarkeit als Ergänzung zu Bankfinanzierungen, Förderungen oder eigenständig
  • Persönliche Begleitung und strukturierten Austausch im Sinne eines laufenden Sparrings