WKBG WIEN:Beteiligung

Mit unserer WKBG WIEN:Beteiligung stärken wir als stille Beteiligte Unternehmen in Wachstums-, Skalierungs- und Übernahmephasen mit ergänzendem Kapital.

Mit der WKBG WIEN:Beteiligung stellen wir wirtschaftlich tragfähigen Unter­nehmen ergänzendes Beteiligungskapital zur Verfügung. Unsere Beteiligungen kommen insbesondere in Skalierungs- und Wachstumsphasen sowie im Rahmen von Unternehmensübernahmen und Nachfolgelösungen zum Einsatz, wenn für Inves­titionen und Weiterentwicklung zusätzlicher finanzieller Spielraum erforderlich ist.

Unsere Beteiligungen erweitern den Finanzierungsspielraum, ohne Eigentums- oder Führungsstrukturen zu verändern, und ergänzen bestehende Finanzierungen gezielt.

 

WIEN:Beteiligung

Die Vorteile im Überblick

Die WKBG WIEN:Beteiligung bietet Unternehmen ein flexibles Beteiligungsinstrument mit klarer Struktur und unternehmerischer Planbarkeit:

  • Flexibles Beteiligungsinstrument mit klar definiertem Ausstieg und planbarer Laufzeit
  • Keine Abgabe von Gesellschaftsanteilen sowie keine Verwässerung von Eigentums- und Entscheidungsstrukturen
  • Vielseitig einsetzbar: als Ergänzung zu Bankfinanzierungen, zu anderen Finanzierungsformen oder eigenständig
  • In der Praxis häufig bonitätsstärkend beurteilt, mit positivem Effekt auf Bilanzbild und Folgefinanzierungen
  • Langfristiger Finanzierungshorizont mit unternehmerisch angemessener Rückführung und optionaler tilgungsfreier Phase
  • Strukturierte Projektprüfung mit betriebswirtschaftlichem und strategischem Sparring durch die WKBG

Produktinformation herunterladen:

Keyfacts zur WKBG WIEN:Beteiligung
  • Gewerbliche Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstandort in Wien
  • Wirtschaftlich tragfähige Unternehmen mit ausreichender Eigenkapitalbasis und nachhaltiger Entschuldungsfähigkeit (Eigenkapitalquote > 8 %, Entschuldungsdauer < 15 Jahre)
  • Nachhaltige Ertrags- und Rückführungsfähigkeit (nicht geeignet für Start-Ups ohne Proof-of-Market)
  • Kapitalbedarf im Zusammenhang mit Investitions-, Wachstums-, Transformations- oder Nachfolgesituationen
  • Kreditnehmer müssen sachlich kreditfähig und persönlich kreditwürdig sein
  • Die WKBG WIEN:Beteiligung kann unabhängig von einer Bankfinanzierung oder in Kombination mit einer Bankfinanzierung beantragt werden
  • echte stille Beteiligung
  • Beteiligungshöhe: ab EUR 100.000 bis EUR 500.000
  • Laufzeit:
    • in der Regel bis zu 10 Jahre
    • Abschichtung in jährlichen Raten – abschichtungsfreie Zeiträume sind möglich
  • Bearbeitungsgebühr (max. 3 % p.a.)
  • bonitätsabhängige Mindestrendite (ab 5,5 % p.a.)
  • erfolgsabhängiger Gewinnanteil mit definierter Obergrenze (abhängig vom Geschäftsmodell)
  • Flexibles Beteiligungsinstrument mit klar definiertem Ausstieg (Transparente Laufzeiten und Rückzahlungsmodalitäten – planbar für Unternehmen und Finanzierungspartner)
  • Keine Abgabe von Gesellschaftsanteilen, daher keine Abgabe von Eigentums- und Stimmrechten
  • Mindestrendite und Gewinnbeteiligung sind steuerlich voll abzugsfähig
  • Beteiligung als Ergänzung zur Bankfinanzierung möglich (WKBG stärkt Finanzierungsmix)
  • Unsere Beteiligung wird von Banken in der Regel bonitätsstärkend eingestuft
  • Gemeinsame Projektprüfung inklusive betriebswirtschaftlichem und strategischem Sparring (WKBG als Sparringspartner)
  • Abschichtung der stillen Beteiligung kann bis zu 2 Jahre tilgungsfrei gestellt werden

Alle Eckpunkte finden Sie auch im Konditionenblatt.

 

WIEN:Beteiligung

Von der Anfrage bis zur Beteiligungsentscheidung

Die Kontaktaufnahme kann über eine Bank oder direkt durch das Unternehmen erfolgen. In einer raschen Vorabstimmung klären wir, ob eine WKBG WIEN:Beteiligung grundsätzlich in Frage kommt und geben zeitnah eine erste Einschätzung. Als Beteiligungspartnerin prüfen wir das Unternehmen und das Projektvorhaben im Rahmen der Detailprüfung umfassend und inhaltlich vertieft. Auf dieser Basis treffen wir unsere Beteiligungsentscheidung sorgfältig, strukturiert und transparent.

In vier Schritten zur WKBG WIEN:Beteiligung
1. Vorabklärung
Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel direkt durch das Unternehmen. In einer raschen Vorabklärung prüfen wir, ob das Projektvorhaben grund­sätzlich in Frage kommt.
2. Unterlagen senden
Bei positiver Ersteinschätzung übermittelt uns das Unter­nehmen die ausgefüllten WKBG WIEN:Beteiligungs­unterlagen und detaillierte Projektunterlagen.
3. Detailprüfung
Wir prüfen das Unternehmen und das Projektvorhaben anhand der Unterlagen sorgfältig, umfassend und inhaltlich vertieft.
4. Entscheidung
Auf der Basis der Detail­prü­fung treffen wir unsere Be­tei­ligungs­ent­scheidung und kom­munizieren diese transparent.

Unsere Beteiligungen erfolgen in der Regel in Form einer echten stillen Beteiligung. Wir übernehmen keine Gesellschafteranteile, erhalten keine Stimmrechte und nehmen keinen Einfluss auf die operative Unternehmensführung. Die Abschichtung der Beteiligung erfolgt üblicherweise innerhalb eines Zeitraums von bis zu zehn Jahren.

Die WKBG WIEN:Beteiligung kann sowohl in Kombination mit Bank­finan­zierungen oder anderen Finanzierungsformen eingesetzt werden, um den Finanzierungsmix gezielt zu stärken, als auch eigenständig zur Finanzierung von Investitions- und Entwicklungsvorhaben dienen. In der Praxis werden unsere Beteiligungen bei der Bonitätsprüfung durch Banken häufig bonitätsstärkend beurteilt, was in der Regel zu einer Verbesserung des Bilanzbildes und zu zusätzlichem Spielraum für weitere Finanzierungen führen kann.

Die WKBG – mehr als nur Kaptialgeberin

Wir verstehen uns bei Beteiligungen nicht nur als Kapital­geberin, sondern auch als Sparringspartnerin. Wir begleiten Unternehmen gemeinsam mit ihren bestehenden Finan­zierungs­partnern bei der Strukturierung tragfähiger Finan­zierungs­lösungen und bringen unsere betriebs­wirtschaftliche und finanzierungsbezogene Expertise in den Prozess ein.
Sie haben Fragen zur WKBG WIEN:Beteiligung?
Wir helfen gerne weiter!