Mit WKBG:Bürgschaften unterstützen wir wirtschaftlich tragfähige Finanzierungen für Wiener Unternehmen, wenn zusätzliche Sicherheiten erforderlich sind. Wir übernehmen einen definierten Teil des Kreditrisikos und ergänzen damit gezielt Bankfinanzierungen.
GRÜNDUNGS:Bürgschaft
Mit der WKBG Gründungs:Bürgschaft begleiten wir wirtschaftlich tragfähige Unternehmensgründungen in der frühen Phase.
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WACHSTUMS:Bürgschaft
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ÜBERNAHME:Bürgschaft
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BETRIEBSMITTEL:Bürgschaft
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Unsere Bürgschaften kommen ausschließlich im Zusammenhang mit einer Bankfinanzierung zum Einsatz. Die Bank bleibt primäre Finanzierungspartnerin und verantwortliche Kreditgeberin. Die WKBG stärkt den Finanzierungsmix durch strukturierte Risikoteilung und schafft Spielraum für Investitionen, Wachstum, Transformation und Unternehmensnachfolge.
Konditionen unserer WKBG:Bürgschaften
Die Konditionen unserer WKBG Bürgschaften sind transparent und klar strukturiert. Sie orientieren sich am jeweiligen Finanzierungsvorhaben sowie an der Bonität des Unternehmens und werden im Rahmen der Projektprüfung festgelegt. Eine Übersicht über die aktuell gültigen Konditionen finden Sie hier:
- Gewerbliche Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstandort in Wien
- Wirtschaftlich tragfähige Unternehmen mit ausreichender Eigenkapitalbasis und nachhaltiger Entschuldungsfähigkeit (Eigenkapitalquote > 8 %, Entschuldungsdauer < 15 Jahre)
- Kreditnehmer müssen sachlich kreditfähig und persönlich kreditwürdig sein
- Finanzierung ausschließlich im Zusammenhang mit einer Bankfinanzierung
- Persönliche Haftung erforderlich (obligatorisch)
- Bürgschaftsquote: in der Regel 50 %, in begründeten Einzelfällen kann diese höher angesetzt werden
- Bürgschaftshöhe: ab EUR 10.000
- Laufzeit:
- Investitionsfinanzierungen: bis zu 10 Jahre
- Betriebsmittelfinanzierungen: bis zu 5 Jahre
- Haftung als Ausfallsbürgin für Kapital, Zinsen und Nebenforderungen im Rahmen der Bürgschaft
- Investitionen in Maschinen, Anlagen und betriebliche Infrastruktur
- Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen
- Investitionen zur Steigerung von Energieeffizienz, Ressourcenschonung und nachhaltigen Produktionsprozessen
- Unternehmensgründungen bzw. Eröffnung neuer Betriebsstandorte
- Betriebsübernahmen, Unternehmensnachfolgen und Kaufpreisfinanzierungen
- Wachstums- und Transformationsvorhaben, z.B. Digitalisierung oder strukturelle Anpassungen
- Betriebsmittelfinanzierungen im Zusammenhang mit Investitions-, Wachstums- oder Übernahmesituationen
- einmaliges Bearbeitungsentgelt
- laufende Bürgschaftsprovision (risiko- und produktabhängig)
- laufende Gestionsprovision
Alle Eckpunkte finden Sie auch im Konditionenblatt.
Zu beachten
- Bürgschaften ersetzen keine Kreditentscheidung der Bank
- keine Sanierungs- oder Krisenfinanzierungen
- Einsatz ausschließlich für wirtschaftlich sinnvolle und zukunftsorientierte Vorhaben
- Kombination mit anderen Förderungen möglich (keine Beihilfenbindung)
Zwischen der ersten Idee und der finalen Finanzierungsentscheidung liegt ein strukturierter Abstimmungsprozess. Wir begleiten Banken und Unternehmen Schritt für Schritt und sorgen für klare und transparente Entscheidungsgrundlagen.
Abstimmung Unternehmen & Bank
Abstimmung
Bank & WKBG
Grundsatzabstimmung zwischen Bank & WKBG.
Erste Einschätzung zur grundsätzlichen Möglichkeit einer WKBG:Bürgschaft.
Antragstellung
bei WKBG
Prüfung & Entscheidung
Wir prüfen das Vorhaben sowie dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und Finanzierbarkeit und stimmen bei Bedarf die optimale Finanzierungsstruktur ab.