WKBG:Bürgschaften
Wir übernehmen Verantwortung im Finanzierungsmix und schaffen Spielraum für Investitionen, Wachstum und Unternehmens­nachfolge in Wien.

Mit WKBG:Bürgschaften unterstützen wir wirtschaftlich tragfähige Finanzierungen für Wiener Unternehmen, wenn zusätzliche Sicherheiten erforderlich sind. Wir übernehmen einen definierten Teil des Kreditrisikos und ergänzen damit gezielt Bankfinanzierungen.

 

GRÜNDUNGS:Bürgschaft

Mit der WKBG Gründungs:Bürgschaft begleiten wir wirtschaftlich tragfähige Unternehmensgründungen in der frühen Phase.

Produktinformation herunterladen:

 

WACHSTUMS:Bürgschaft

Mit der WKBG Wachstums:Bürgschaft unterstützen wir Skalierungs-, Wachstums- und Transformations­vorhaben bestehender Unternehmen.

Produktinformation herunterladen:

 

ÜBERNAHME:Bürgschaft

Mit der WKBG Übernahme:Bürgschaft unterstützen wir Betriebsübernahmen und Unternehmens­nach­folgen und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in Wien.

Produktinformation herunterladen:

 

BETRIEBSMITTEL:Bürgschaft

Mit der WKBG Betriebsmittel:Bürgschaft sichern wir neue oder in Ausnahmefällen bestehende Betriebs­mittel­finanzierungen ab, sofern diese im Zusam­men­hang mit der unternehmerischen Weiter­ent­wicklung stehen.

Produktinformation herunterladen:

Unsere Bürgschaften kommen ausschließlich im Zusammenhang mit einer Bankfinanzierung zum Einsatz. Die Bank bleibt primäre Finanzierungspartnerin und verantwortliche Kreditgeberin. Die WKBG stärkt den Finanzierungsmix durch strukturierte Risikoteilung und schafft Spielraum für Investitionen, Wachstum, Transformation und Unternehmensnachfolge.

Konditionen unserer WKBG:Bürgschaften

Die Konditionen unserer WKBG Bürgschaften sind transparent und klar strukturiert. Sie orientieren sich am jeweiligen Finanzierungs­vorhaben sowie an der Bonität des Unternehmens und werden im Rahmen der Projektprüfung festgelegt. Eine Übersicht über die aktuell gültigen Konditionen finden Sie hier:

Keyfacts zur WKBG:Bürgschaft
  • Gewerbliche Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstandort in Wien
  • Wirtschaftlich tragfähige Unternehmen mit ausreichender Eigenkapitalbasis und nachhaltiger Entschuldungsfähigkeit (Eigenkapitalquote > 8 %, Entschuldungsdauer < 15 Jahre)
  • Kreditnehmer müssen sachlich kreditfähig und persönlich kreditwürdig sein
  • Finanzierung ausschließlich im Zusammenhang mit einer Bankfinanzierung
  • Persönliche Haftung erforderlich (obligatorisch)
  • Bürgschaftsquote: in der Regel 50 %, in begründeten Einzelfällen kann diese höher angesetzt werden
  • Bürgschaftshöhe: ab EUR 10.000
  • Laufzeit:
    • Investitionsfinanzierungen: bis zu 10 Jahre
    • Betriebsmittelfinanzierungen: bis zu 5 Jahre
  • Haftung als Ausfallsbürgin für Kapital, Zinsen und Nebenforderungen im Rahmen der Bürgschaft
  • Investitionen in Maschinen, Anlagen und betriebliche Infrastruktur
  • Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen
  • Investitionen zur Steigerung von Energieeffizienz, Ressourcenschonung und nachhaltigen Produktionsprozessen
  • Unternehmensgründungen bzw. Eröffnung neuer Betriebsstandorte
  • Betriebsübernahmen, Unternehmensnachfolgen und Kaufpreisfinanzierungen
  • Wachstums- und Transformationsvorhaben, z.B. Digitalisierung oder strukturelle Anpassungen
  • Betriebsmittelfinanzierungen im Zusammenhang mit Investitions-, Wachstums- oder Übernahmesituationen
  • einmaliges Bearbeitungsentgelt
  • laufende Bürgschaftsprovision (risiko- und produktabhängig)
  • laufende Gestionsprovision

Alle Eckpunkte finden Sie auch im Konditionenblatt.

Zu beachten

  • Bürgschaften ersetzen keine Kreditentscheidung der Bank
  • keine Sanierungs- oder Krisenfinanzierungen
  • Einsatz ausschließlich für wirtschaftlich sinnvolle und zukunftsorientierte Vorhaben
  • Kombination mit anderen Förderungen möglich (keine Beihilfenbindung)
Von der Vision zur Sicherheit für die Finanzierung.

Zwischen der ersten Idee und der finalen Finanzierungsentscheidung liegt ein strukturierter Abstimmungsprozess. Wir begleiten Banken und Unternehmen Schritt für Schritt und sorgen für klare und transparente Entscheidungsgrundlagen.

In vier Schritten zur WKBG:Bürgschaft
1.
Abstimmung Unternehmen & Bank
Abstimmung zur grund­sätz­lichen Finanzierungs­bereit­schaft zwischen Bank & Unter­nehmen. Klärung des Finanzierungs­bedarfs und der grundsätzlichen Kreditstruktur.
2.
Abstimmung
Bank & WKBG

Grundsatzabstimmung zwischen Bank & WKBG.
Erste Einschätzung zur grundsätzlichen Möglichkeit einer WKBG:Bürgschaft.

3.
Antragstellung
bei WKBG
Übermittlung WKBG-Bürg­schaftsantrag & Projekt­unterlagen. Einreichung der wesentlichen Projekt- und Unternehmens­unterlagen zur Prüfung.
4.
Prüfung & Entscheidung

Wir prüfen das Vorhaben sowie dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und Finanzierbarkeit und stimmen bei Bedarf die optimale Finanzierungsstruktur ab.

Sie haben Fragen zu unseren WKBG:Bürgschaften?
Wir helfen gerne weiter!